SEYCHELLEN
Charakteristik von Seychellen-Gesellschaften
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
- IBC´s dürfen alle zulässigen Geschäfte in jedem Land ausüben, in jeder Währung.
- Es ist zulässig Schiffe und Flugzeuge mit Hypotheken zu belasten.
BESTEUERUNG
- Alle Auslandsgeschäfte (außerhalb Seychellen) sind völlig steuerfrei.
AUTORISIERTES AKTIENKAPITAL/AKTIEN
- Der Inhaber kann entweder Namens- oder Inhaberaktien wählen.
- Das Kapital muss nicht eingezahlt sein.
- Kein Minimal- oder Maximal-Kapital.
DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE (SEKRETÄR) UND AKTIONÄRE
- Aktionäre, Direktoren, und/oder Führungskräfte, können entweder juristische oder natürliche Personen sein.
- Die ersten und alle nachfolgenden Veränderungen bei den Direktoren und/oder Leitenden Angestellten müssen im Register of Director(s) und Officer(s) aktualisiert werden, von denen eine Kopie im Registered Office aufzubewahren ist.
- Die Direktoren dürfen Generalvollmachten oder Spezialvollmachten erteilen.
- Direktorenverzeichnis ist optional und kann überall auf der Welt aufbewahrt werden.
- Die Unternehmen können einen einzelnen Direktor haben.
- Weder die Direktoren noch andere Funktionsträger müssen Aktionäre sein.
- Aktionäre, Direktoren oder andere Führungskräfte jeder Nationalität sind erlaubt, unabhängig in welchem Land sie residieren.
- Aktionäre und Direktoren können ihre Versammlungen in jedem Land abhalten, und dürfen sich dabei auch durch einen Bevollmächtigter oder elektronisch (Telefon, Fax usw.) vertreten lassen.
JAHRESBERICHTE
- Ein Jahresbericht oder Geschäftsbericht muss nicht abgegeben werden; es gibt auch keine Verpflichtung eine Aktionärsversammlung oder Direktorenversammlung abzuhalten.
GRÜNDUNG UND VERWALTUNG
- Große Auswahl an Firmennamen für Gründung.
- Gängige Gründungsdokumente (Memorandum & Articles of Association, Certificate of Incorporation), da die Republik Seychellen zu British Commonwealth gehört.
- Es ist zulässig die Worte „Limited“, „Corporation“, „Incorporated“, „Société Anonyme“, oder „Sociedad Anónima“, oder die Abkurzungen „Ltd.“, „Inc.“ oder „S.A.“ im Firmennamen zu verwenden.
- Gründungsurkunden können in Spanisch oder einer anderen Sprache erstellt und zusammen mit einer englischen Übersetzung eingereicht werden.
- Das Eintragungsverfahren ist schnell und die laufende Verwaltung unkompliziert.
- Die Gründung dauert 2 bis 3 Tage.
- Gründungszertifikat in 24 Stunden.
- Das Seychellen Register ist mit moderner Computerausrüstung ausgestattet, wodurch die Schnelligkeit und Effizienz bei der zeitnahen Bearbeitung der Urkunden erhöht wird.
- Bereits gegründete Gesellschaften sind erhältlich.
AUFZEICHNUNGEN
- Die kaufmännischen Bücher des Unternehmens, dürfen im Ausland aufbewahrt werden.
- Keine Erfordernis für Führung und Einreichung von Buchhaltungsunterlagen.
EINGETRAGENER FIRMENSITZ, FIRMENSIEGEL, LEGALISIERUNG
- Ein eingetragener Firmensitz auf den Seychellen ist vorgeschrieben.
- Die Benutzung eines Firmensiegels ist nicht vorgeschrieben.
- Dokumentenlegalisierung durch Apostille ist möglich. Für einige Länder ist die Legalisierung auch durch ein Konsulat möglich.
DOMIZILIERUNG
- Ausländische Unternehmen können schnell in Panama neu domiziliert werden.
- Die Gebühren für eine Neudomizilierung sind niedrig.

