DUBAI
Unternehmensformen (außerhalb der Freihandelszonen)
Rechtsformen von Unternehmen
Individual Establishment: Eine Firma, die einen einzigen Eigentümer hat, der ein Gewerbe betreibt (Gewerbe, freier Beruf, Industrie, Landwirtschaft oder Immobilien). Die finanzielle Haftung der Firma liegt beim Inhaber, der für alle finanziellen Verpflichtungen haftet.
Commercial Company: Grundlage dieses Unternehmens ist ein Vertrag, durch den zwei oder mehr Personen eine gewinngenerierende Handelsgesellschaft gründen. Sie zeichnen je einen Gesellschaftsanteil, entweder in Form von Geld oder Arbeitsleistung, und teilen sich die Gewinne und Verluste dieses Unternehmens, dessen Zweck u. a. Handels- , Finanz-, Industrie-, Agrar-, Immobiliengeschäfte sein kann sowie sowie anderen Arten wirtschaftlicher Tätigkeit.
Civil Company: Zivilgesellschaften werden gebildet, um Aktivitäten durchzuführen, die den Einsatz der geistigen Fähigkeiten, der Person und/oder der Werkzeuge/Instrumenten erfordern (z.B. Rechtsanwälte, Ingenieure, Konsultante, Zimmerleute, usw.). Freiberufliche Unternehmen können zu 100% in ausländischem Besitz sein. Es ist jedoch ein lokaler Service Agent zu bestellen. Die Pflichten des lokalen Service Agent gegenüber seinen Kunden und Dritten sind darauf beschränkt, die üblichen Dienstleistungen zu erbringen, damit der freie Beruf oder das Handwerk im Emirat ausgeübt werden kann. Ein Service Agent übernimmt jedoch keine Haftung oder finanzielle Verpflichtung bezüglich des Geschäfts oder der Aktivität seines Kunden im Emirat oder im Ausland. Das Verhältnis zwischen den beiden Parteien wird durch einen Agenturvertrag geregelt.
Freie Berufe: Ein Freiberufler übt unabhängig seinen Beruf aus, der darauf basiert, eigene geistige Fähigkeiten und durch diese Fähigkeiten erworbene Informationen einzubringen, wodurch ein Einkommen generiert wird. Diese Tätigkeit übt der Freiberufler - ggf. unter Einsatz bestimmter Hilfsmittel - allein oder mit einer Höchstzahl von fünf Mitarbeitern aus.
Rechtsformen von Handelsgesellschaften: Rechtsformen von Handelsgesellschaften, gemäß Bundesgesetz Nr. 8 von 1984.
Personengesellschaft
Offene Handelsgesellschaft (General Partnership) ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Partnern, wobei beide Partner jeweils gemeinsam und einzeln mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Das Gesetz über Handelsgesellschaften besagt, dass nur Bürger der VAE in einer Offenen Handelsgesellschaft Partner sein können. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung.
Begrenzt haftende Teilhaberschaft (Limited Partnership Company). Eine Begrenzt haftende Teilhaberschaft ist ein Unternehmen, das von einem oder mehr Partnern gegründet wird, die mit ihrem Vermögen haften. Bei einem oder mehr begrenzt haftenden Teilhabern ist deren Haftung jeweils auf die Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Kapital der Gesellschaft beschränkt.
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Ein Joint Venture wird von zwei oder mehr Parteien gebildet, um die Gewinne oder Verluste einer bzw. mehrerer Handelsgesellschaften zu teilen, die von einem der Partner in seinem eigenen Namen geführt werden. Auswirkungen dieser Gesellschaft beschränken sich auf die Beziehung zwischen den Partnern. Eine Joint-Venture-Beteiligung ist auf die Vereinbarung zwischen deren Partnern beschränkt und darf sich nicht auf Dritte erstrecken. Zwischen den Partnern selbst ist die Vereinbarung im Wesentlichen eine Partnerschaft. Jeder Partner führt seine unternehmerische Tätigkeit im Allgemeinen in eigenem Namen und legt nach außen nicht offen, welchen Anteil der andere Partner hat. Die Haftung der Partner, die unternehmerisch tätig sind, ist unbeschränkt in Bezug auf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wenn die Haftung der anderen Partner offengelegt wird, so wird das Unternehmen in jeder Hinsicht wie eine Offene Handelsgesellschaft behandelt. Es gibt für diese Art Gesellschaft keine Eintragungsformalitäten, da sie keine selbständige Rechtsperson ist. Ein Joint-Venture-Unternehmen nutzt den Firmennamen und die Lizenz des Partners, der die Geschäfte führt. Es ist jedoch eine Satzung zu erstellen, um die Rechte und Pflichten der Partner und die Methode der Verteilung der Gewinne und Verluste festzuhalten.
Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company). Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Kapital in gleichwertige übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Aktionäre einer Aktiengesellschaft haften nur bis zur Höhe ihrer Anteile am Kapital der Gesellschaft. Das erforderliche Mindest-Aktienkapital beträgt 10 Mio. AED (mit einem Aktien-Nennwert von AED 100) für eine Bankgesellschaft, 40 Mio. AED für Banken und 25 Mio. AED für Versicherungsgesellschaften und Investitionsunternehmen. Eine Aktiengesellschaft muss mindestens 10 Gründungsgesellschafter haben und ihr Management muss einem Vorstand aus mindestens drei bis höchstens 15 Personen unterliegen, deren Amtszeit maximal drei Jahre betragen darf. Die Direktoren können jedoch nach Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt werden. Eine Aktiengesellschaft muss einen (Vorstands-)Vorsitzenden haben, der die Staatsangehörigkeit der VAE hat. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder müssen ebenfalls Staatsbürger der VAE sein.
GmbH (Private Joint Stock Company). Eine GmbH entspricht im Wesentlichen einer Aktiengesellschaft, weist jedoch folgende Unterschiede auf: Das Mindestkapital muss 2 Mio. AED betragen; die Anteile einer GmbH können nicht öffentlich gehandelt werden; nur drei Gründungsgesellschafter sind erforderlich. Eine GmbH kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dazu müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Der Nennwert der ausgegebenen Anteile ist voll eingezahlt.
- Seit der Gründung der Gesellschaft ist ein Zeitraum von mindestens zwei Geschäftsjahren verstrichen.
- Während der zwei dem Umwandlungsantrag vorausgehenden Jahre hat die Gesellschaft einen Nettogewinn von durchschnittlich mindestens 10% des Kapitals erwirtschaftet, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden kann.
- Ein Beschluss der Außerordentlichen Gesellschafterversammlung zur Umwandlung der Gesellschaft wird von einer Dreiviertelmehrheit der Anteilseigner der Gesellschaft angenommen.
Die Entscheidung des Ministeriums zur Umwandlung der Gesellschaft von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft wird in der Official Gazette veröffentlicht.
Limited Liability Company (LLC). Diese Art Gesellschaft erfordert eine Anzahl von mindestens drei und höchstens 50 Partnern. Jeder von ihnen ist nur haftbar bis zur Höhe seiner Anteile am Kapital. Die Beteiligung darf nicht durch übertragbare Zertifikate erfolgen. Weitere rechtliche und kommerzielle Merkmale von LLC sind:
- Das Aktienkapital muss mindestens 300.000 AED betragen, gestückelt in gleiche Anteile mit einem Mindestnennwert von 1.000 AED je Aktie. Für die meisten Handels- und Industrieaktivitäten, außer allgemeinem Handel, sowie für Handels-/Industrie-/Agri-Holding- und Trustgesellschaften beträgt das Aktienkapital 3 Mio. AED, für Bauunternehmen - 1 Mio. AED.
- Mindestens 51 % der Anteile müssen von Staatsbürgern der VAE gehalten werden.
- Die öffentliche Zeichnung für eine Kapitalerhöhung ist nicht erlaubt.
- Das Management oder die Manager werden durch die Satzung, einen separaten Managementvertrag oder durch die Gesellschafterversammlung bestellt.
- Die Manager können gleichzeitig Gesellschafter oder dritte Parteien sein, mit der Maßgabe, dass es höchstens fünf Personen sind.
- Es ist möglich, in der Satzung festzulegen, dass die Gewinne und Verluste in einem anderen Verhältnis aufgesplittet werden als dem Stammkapitalverhältnis.
- Es ist erforderlich, einen Auditor zu ernennen, der in den VAE akkreditiert ist.
Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft. Eine Niederlassung ist rechtlich gesehen ein Teil ihrer Muttergesellschaft und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Niederlassungen müssen dennoch einen inländischen Agenten haben. Wenn der Agent eine Gesellschaft ist, muss sich diese zu 100% im Besitz von Staatsbürgern der VAE befinden. Der inländische Agent erwirbt jedoch keine Anteile am Unternehmen oder an der Niederlassung und erledigt lediglich die Aufgaben, die die Bundes- und die lokalen Behörden betreffen.